Zwar wurde seit dem 01.01.2009 mit dem Inkrafttreten der neuen Öko- Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 deren Anwendungsbereich unter anderem auf Erzeugnisse der Aquakultur erweitert, jedoch wurden diese noch aus den Durchführungsvorschriften der VO (EG) Nr. 889/2008 ausgeklammert. Spezifische Durchführungsvorschriften sollten näheres klären und waren für Mitte des Jahres angekündigt. Am 29.Juni 2009 wurden diese nun endgültig verabschiedet und stehen zum Nachlesen unter der Rubrik „AKTUELLES“ → VERORDNUNGEN/ GESETZE auf unserer Webseite zur Verfügung.
Auch Heimtierfuttermittel fallen seit dem 01.01.2009 in den Geltungsbereich der EG- Öko- VO, aber auch hier wird in der VO (EG) Nr. 889/2008 auf ausführlichere Verarbeitungsvorschriften, die später geregelt werden, verwiesen. Bis dahin sollen einzelstaatliche Vorschriften bzw. von den Mitgliedsstaaten akzeptierte oder anerkannte private Standards gelten.
Grünstempel® hat seine „Grundlagen zur Öko- Zertifizierung von Heimtierfuttermitteln“ überarbeitet und den Maßgaben der neuen Öko- Verordnung sowie deren Durchführungsvorschriften angepasst. Bei Interesse können diese bei Grünstempel® erfragt/ abgefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an uns, wir stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
