Mit der neuen Öko- Verordnung und deren Durchführungsvorschriften sind auch neue Kennzeichnungsvorschriften für Öko- sowie Umstellungsprodukte in Kraft getreten. Nähere Informationen zur Auslobung von Öko- Produkten sind in der VO (EG) Nr. 834/ 2007 im Artikel 23 und 24 nachzulesen. Die spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für Umstellungserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs sowie für Futtermittel werden in der VO (EG) Nr. 889/ 2008 ausgeführt:
- für Futtermittel in den Artikeln 59 – 61
- für Umstellungserzeugnisse im Artikel 62
Wir weisen auf die Möglichkeiten hin, dass im Bereich der verarbeiteten Lebensmittel seit dem 01.01.2009 neben der präsenten Bio- Auslobung in der Verkehrsbezeichnung für Produkte mit mind. 95% landwirtschaftlicher Zutaten ökologischen/ biologischen Ursprungs auch Möglichkeiten einer eingeschränkten Bio- Auslobung für ökologische Einzelzutaten sowie für Erzeugnisse der Jagd und Fischerei bestehen (ebenfalls in Art. 23 der VO (EG) Nr. 834/ 2007 nachzulesen).
