Für die Kontrollsaison 2011 – gegebenenfalls auch noch für die Kontrollsaison 2010 – werden weiter Inspektoren für den Kontrollbereich „Landwirtschaftliche Erzeugung, Gartenbau, Imkereiwesen“ gesucht. Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an unsere Adresse.
Wir begrüßen Frau Susen Maluck als neue Mitarbeiterin bei Grünstempel. Sie wird als Inspektorin und Sachbearbeiterin für den Bereich Verarbeitung tätig sein.
„Die großen Angelegenheiten des Lebens sind das, was man die kleinen nennt.”
(Prentice Mulford)
Dies gilt natürlich für das ganze Jahr, aber es gibt kaum einen passenderen Moment, als in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel, wo man sich dem bewusster wird: eine Kerze am Baum, die den Baumschmuck erst so richtig zum Leuchten bringt, eine Melodie aus dem Radio, die allen Zuhörern einen gemeinsamen Raum gibt, ein überraschter Blick nach erwartungsvollem Lächeln eines geliebten Menschen, den wir beschenkt haben…, wir wünschen Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest mit vielen dieser kleinen großen Momente des Glückes, einen guten Rutsch ins neue Jahr und bedanken uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Kontrolljahr.
Torsten Jannsen, Kerstin Großner („Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben” - W.v. Humboldt), Christine Marckwardt, Bärbel Fietz- Ottomann, Constanze Prassek, Caroline Köhler („Achte auf die Stille und bewahre sie, denn sie bringt alle Träume des Menschen.” - indische Weisheit), Hermann Kühne und Aniko Hielscher („Kein Baum trägt Frucht zu seinem eigenen Genuss.” - Martin Luther)
Die Weltleitmesse für Bio- Produkte, die BioFach, findet im Jahr 2010 vom 17. bis 20.02.2010 statt. Auch Grünstempel® wird dort wieder mit einem eigenen Stand in Halle 9 vertreten sein und gern langjährigen sowie neuen Unternehmen für Fragen, Diskussionen und Begegnungen zur Verfügung stehen. Die genaue Standnummer wird noch bekannt gegeben.
Der Anteil von Umstellungsfuttermitteln in der Jahresfutterration darf gemäß Artikel 21 der VO (EG) Nr. 889/2008 maximal 30% betragen, Umstellungsfuttermitteln aus dem eigenen Betrieb seit der Änderungsverordnung VO (EG) Nr. 1254/ 2008 vom 15. Dezember 2008 auch bis 100%. Als Umstellungsfuttermittel in diesem Sinne gilt nur der Aufwuchs/ die Ernte der Anbauflächen, die mindestens seit 365 Tagen nach den Maßgaben der Öko- Verordnung bewirtschaftet werden. Für den Aufwuchs/ die Ernte von Dauergrünland bzw. mehrjährigen Futterkulturen im ersten Jahr der Umstellung, demnach also noch ohne Umstellungsstatus, gilt, dass dieser Anteil an der Jahresfutterration (in TS) 20% nicht übersteigen darf. Seit August 2009 gilt nun ergänzend, das auch Eiweißpflanzen aus dem ersten Jahr der Umstellung innerhalb dieser 20%- Regelung verfüttert werden dürfen.
Zwar wurde seit dem 01.01.2009 mit dem Inkrafttreten der neuen Öko- Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 deren Anwendungsbereich unter anderem auf Erzeugnisse der Aquakultur erweitert, jedoch wurden diese noch aus den Durchführungsvorschriften der VO (EG) Nr. 889/2008 ausgeklammert. Spezifische Durchführungsvorschriften sollten näheres klären und waren für Mitte des Jahres angekündigt. Am 29.Juni 2009 wurden diese nun endgültig verabschiedet und stehen zum Nachlesen unter der Rubrik „AKTUELLES“ → VERORDNUNGEN/ GESETZE auf unserer Webseite zur Verfügung.
Auch Heimtierfuttermittel fallen seit dem 01.01.2009 in den Geltungsbereich der EG- Öko- VO, aber auch hier wird in der VO (EG) Nr. 889/2008 auf ausführlichere Verarbeitungsvorschriften, die später geregelt werden, verwiesen. Bis dahin sollen einzelstaatliche Vorschriften bzw. von den Mitgliedsstaaten akzeptierte oder anerkannte private Standards gelten.
Grünstempel® hat seine „Grundlagen zur Öko- Zertifizierung von Heimtierfuttermitteln“ überarbeitet und den Maßgaben der neuen Öko- Verordnung sowie deren Durchführungsvorschriften angepasst. Bei Interesse können diese bei Grünstempel® erfragt/ abgefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an uns, wir stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wir begrüßen Frau Caroline Köhler als neue Mitarbeiterin bei Grünstempel als Inspektorin und Sachbearbeiterin für den Bereich Verarbeitung, Gastronomie und Catering.
Mit der neuen Öko- Verordnung und deren Durchführungsvorschriften sind auch neue Kennzeichnungsvorschriften für Öko- sowie Umstellungsprodukte in Kraft getreten. Nähere Informationen zur Auslobung von Öko- Produkten sind in der VO (EG) Nr. 834/ 2007 im Artikel 23 und 24 nachzulesen. Die spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für Umstellungserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs sowie für Futtermittel werden in der VO (EG) Nr. 889/ 2008 ausgeführt:
- für Futtermittel in den Artikeln 59 – 61
- für Umstellungserzeugnisse im Artikel 62
Wir weisen auf die Möglichkeiten hin, dass im Bereich der verarbeiteten Lebensmittel seit dem 01.01.2009 neben der präsenten Bio- Auslobung in der Verkehrsbezeichnung für Produkte mit mind. 95% landwirtschaftlicher Zutaten ökologischen/ biologischen Ursprungs auch Möglichkeiten einer eingeschränkten Bio- Auslobung für ökologische Einzelzutaten sowie für Erzeugnisse der Jagd und Fischerei bestehen (ebenfalls in Art. 23 der VO (EG) Nr. 834/ 2007 nachzulesen).
Die Weltleitmesse für Bio- Produkte, die BioFach, feiert 2009 bereits ihr 20jähriges Jubiliäum. Vom 19. - 22. Februar 2009 wird in 10 Hallen alles präsentiert, was der Bio- Markt aktuell zu bieten hat. Auch Grünstempel wird sich dort auf dem Gemeinschaftsstand der AMG Agrarmarketinggesellschaft Sachsen- Anhalt mbH präsentieren. Sie finden uns in Halle 9 am Stand 203.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wir wünschen unseren Betrieben ein Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.