Landwirtschaftliche Erzeugung, Aquakultur & Imkerei

In ihrer Vielfalt bilden die landwirtschaftlichen Betriebe den größten Anteil aller Bio- Betriebe und die Grundlage der gesamten ökologischen Ernährungswirtschaft. Ob im Marktfrucht-, Grünland- oder Futterbaubetrieb: die Maßgaben für die ökologische Erzeugung landwirtschaftlicher Rohstoffe der Basis VO (EU) 2018/848 werden in der Kontrollpraxis dem Kontrollbereich A zugeordnet. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich über:

  • den Ackerbau
  • die Grünlandbewirtschaftung
  • die Tierhaltung
  • den Garten- und Zierpflanzenbau
  • das Imkereiwesen
  • die Wildsammlung von Kräutern und Früchten der Natur
  • und Aquakulturen.
Unsere InspektorInnen sind praktizierende LandwirtInnen, Agrar- und GartenbauingenieurInnen oder gegebenenfalls BiologInnen. Sie sind mit den landwirtschaftlichen Prozessen vertraut und führen praxis- sowie lösungsorientierte Inspektionen vor Ort durch.

Zertifizierung

Laut Öko- Verordnung VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen ist für jeden Bio- Betrieb eine angemeldete Inspektion pro Jahr vorgeschrieben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Grünstempel® gegenüber dem Unternehmen, diese Jahreskontrolle* zu gewährleisten. Der Betrieb verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss seinerseits, unseren Kontrolleuren die Durchführung der Inspektion zu ermöglichen und alle notwendigen Betriebsunterlagen* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu der obligatorischen jährlichen Betriebsinspektion schreibt die Öko- Verordnung unangemeldete Kontrollen vor. Der Anteil dieser Inspektionen richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Während dieser werden stichprobenartig Produktionsschwerpunkte sowie gegebenenfalls die Umsetzung erteilter Auflagen protokollarisch erfasst. Nach erfolgter Inspektion des Betriebes, der Vorlage aller notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls der Festlegung von Maßnahmen zur Behebung aller während der Kontrolle festgestellten Unregelmäßigkeiten, erhält der Landwirtschaftsbetrieb von Grünstempel® den Konformitätsvermerk. Dieser bestätigt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nach der Verordnung VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen und Berichtigungen. Nach dem ersten Jahr der Umstellungszeit erhält der Betrieb den Konformitätsvermerk in Form eines Zertifikates, welches den Landwirt schließlich berechtigt, seine kontrollierten Produkte mit dem Umstellungs- oder Öko- Hinweis zu vermarkten. Für die Auslobung anerkannter Bio- Ware bieten wir die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder die Nutzung der Wort- Bild- Marke (siehe Abbildung) an.

Außerdem ist mit der Zertifizierung von Grünstempel® die kostenfreie Nutzung des bundeseinheitlichen Bio- Siegels für anerkannte Bioware möglich. Hierzu ist eine Anmeldung und Registrierung bei dem Prüfsiegelverwalter der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in Bonn erforderlich.

Jahreskontrolle*

Die Kontrolle unterteilt sich vor Ort in drei Abschnitte: einer umfassenden Besichtigung des Betriebes, die Prüfung von Betriebsunterlagen und die Auswertung der Inspektion. Zum vereinbarten Vor- Orttermin gehen unsere KontrolleurInnen gemeinsam mit dem/der BetriebsleiterIn den Betriebsbogen Punkt für Punkt durch. Offene Fragen können dann in der Regel mit dem/der InspektorIn lösungsorientiert an Ort und Stelle geklärt werden. Während der ausführlichen Betriebsbesichtigung erfasst der/die KontrolleurIn visuell die Ausstattung des Betriebes mit seinen Betriebsmitteln und den aktuellen Zustand der einzelnen Betriebszweige: so zum Beispiel die Feldbestellung, den Beikrautbesatz, die Grünlandnutzung, die Ausstattung der Ställe, das Wohlbefinden der Tiere, das Lagermanagement. Der visuelle Eindruck sollte die erfassten Betriebsangaben laut Kontrollfragebogen bestätigen und das Gesamtbetriebsbild komplettieren.
Zum Abschluss des Vor- Ort- Besuches füllt der/die KontrolleurIn einen Prüfbericht aus, welcher die durchgeführte Inspektion protokollarisch dokumentiert, gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten und Nachlieferungen erfasst sowie Hinweise für die Kontrollstellenleitung zur Zertifizierung enthält.

Betriebsunterlagen*

Der Betrieb erhält im Vorfeld der Kontrolle von Grünstempel® einen Betriebsbogen, den der/die LandwirtIn nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitend auf den Kontrolltermin ausfüllt. Die darzustellenden Fragepunkte beziehen sich auf die Betriebsausstattung (Flächenausstattung, Tiere, betrieblich genutzte Gebäude und ihre Nutzung), die Produktionsweise (eingesetzte Betriebsmittel - ggf. einschließlich der gentechnischen Unbedenklichkeitserklärungen - beim Zukauf von landwirtschaftlicher Rohware, Betriebsabläufe und Kooperationen) und die Vermarktung der Bio- Produkte. Entsprechende Belege und Unterlagen (Rechnungen, Lieferscheine, Pachtverträge usw.) sollten zur Kontrolle bereit gehalten werden.

© Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V.
EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte

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