Durchführungsverordnung (EU) 2015/596 der Kommission vom 15.April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich der Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse reforderlich machen